AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausbildungen des
DRK Kreisverband  Hamburg Altona und Mitte e.V.

Stand 15.11.2018

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aus- und Fortbildungsangebote des DRK Kreisverbandes Hamburg Altona und Mitte e.V., nachfolgend DRK genannt.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt von Verbrauchern als auch Unternehmen für  ihre Mitarbeiter unter Verwendung des Onlineportals des DRK. Veranstalter ist, sofern nicht anderes angegeben, das DRK. Der Veranstalter ist außerdem befugt, mit der Erfüllung der übernommenen Ausbildungsverpflichtungen Dritte zu beauftragen.

Die Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn der Veranstalter die Durchführung der Ausbildungsveranstaltung, schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.

Für die Teilnehmer betrieblicher Ausbildungsveranstaltungen erhält das beauftragende Unternehmen vom Veranstalter zusätzlich eine schriftliche Bestätigung an die Firmenadresse bzw. eine Bestätigung per Fax oder durch E-Mail.

Für Teilnehmer, deren Gebühren über ihren zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen) abgerechnet werden, ist bei Ausbildungsbeginn die gesonderte Vorlage des entsprechenden Formulars des Unfallversicherungsträgers (BG-Formular) im Original erforderlich. Das beauftragende Unternehmen bestätigt auf dem Formular den zuständigen Kostenträger (Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen). Soll über eine Unfallkasse abgerechnet werden, ist zusätzlich eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der jeweiligen Unfallkasse beizubringen. Übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Kosten nicht, wird der fällige Gesamtbetrag dem Kunden in Rechnung gestellt.

Ebenfalls werden die Ausbildungskosten dem Auftraggeber direkt in Rechnung gestellt wenn das BG-Formular, sowie die ggf. notwendige Kostenübernahmeerklärungen bei Ausbildungsbeginn nicht vorgelegt werden können. Eine Nachreichung der Unterlagen nach dem Ausbildungstermin ist nicht mehr möglich!

Inhalt der Anmeldung kann die Anmeldung einzelner Teilnehmer oder ganzer Teilnehmergruppen sowie die Buchung einer Ausbildungsveranstaltung direkt beim Auftraggeber sein.

Zahlungsbedingungen
Die Ausbildungsveranstaltungen sind kostenpflichtig. Es gilt die jeweils aktuelle Preisangabe des Veranstalters.

Bei Privatpersonen ist das Entgelt stets als Vorkasse fällig. Erfolgt die Anmeldung über das Online-Portal des Kreisverbandes, so ist die Ausbildungsgebühr, sofern verfügbar, über ein Online-Payment als Vorkasse zahlbar.

Für Unternehmen wird eine Rechnung gestellt, gegebenenfalls an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Teilnehmerkosten sind sofort nach Zugang der Rechnung fällig, sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Soll die Vergütungsleistung von Dritten (z.B. einer Berufsgenossenschaft) erbracht werden, erlischt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers, sobald und soweit der Dritte an den Veranstalter geleistet hat. Übernimmt der Dritte die Kosten nicht, wird der fällige Gesamtbetrag dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Rücktritt des Teilnehmers bzw. Unternehmens
Der Teilnehmer bzw. das Unternehmen kann ohne Angabe von Gründen jederzeit vom Ausbildungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber dem Veranstalter in geeigneter Weise erklärt werden. Für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rücktrittserklärung kommt es auf deren Zugang beim Veranstalter an. Stornogebühren werden nicht berechnet wenn ein Ersatzteilnehmer seitens des Auftraggebers gestellt wird.

Stornofirsten bei öffentlichen Kursen:

  • bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin – kostenlos
  • 7 Tage und weniger bis zum Veranstaltungstermin – 100% des jeweiligen Entgelts für die konkrete Ausbildungsveranstaltung

Stornofristen bei bestätigten Firmenveranstaltungen:

  • bis 30  Tage vor dem Veranstaltungstermin – 25%
  • 14 Tage bis 7 Tage bis zum Veranstaltungstermin – 50 %
  • 7 Tage und weniger bis zum Veranstaltungstermin – 100%

des jeweiligen Entgelts für die konkrete Ausbildungsveranstaltung

Bei Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger können anfallende Stornierungskosten nicht an diesen in Rechnung gestellt werden und sind somit vom Unternehmen selbst zu tragen.

Widerrufsrecht für Verbraucher
Handelt es sich bei dem Teilnehmer um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so steht ihm im Falle eines Vertragsschlusses über das Online-Portal des DRK, unabhängig von seinem Kündigungs- und Rücktrittsrecht, ein zweiwöchiges gesetzliches Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen zu.

Auf dieses Widerrufsrecht wird der Teilnehmer bei Vertragsschluss nochmals ausdrücklich hingewiesen. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Wird bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Durchführung der Ausbildungsveranstaltung begonnen und stimmt der Teilnehmer ausdrücklich der Anmeldung zu, so erlischt das Widerrufsrecht.

Absagen und Änderungen der Ausbildungsveranstaltung durch den Veranstalter
Für eine Ausbildungsveranstaltung gilt grundsätzlich die per Auftragsbestätigung vereinbarte Mindest- und Maximalteilnehmerzahl.

Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder aus einem anderen wichtigen Grund, zum Beispiel Erkrankung des Kursleiters, die Durchführung der Ausbildungsveranstaltung absagen. Er wird sich in diesem Fall um einen kurzfristigen Ersatztermin bemühen.

Bereits vom Teilnehmer oder einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen.

Einen Wechsel des Kursleiters sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf gemäß der aktuellen Regelungen zur Aus- und Fortbildung des DRK berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Ausbildungsvertrag oder zur Minderung des Entgelts. Dies gilt nur, soweit die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist. Einen Anspruch seitens des Kunden auf einen bestimmten Dozenten / Ausbilder besteht grundsätzlich nicht.

Ausschluss von Teilnehmern
Das DRK behält sich vor, Teilnehmer von der Ausbildungsveranstaltung auszuschließen, wenn sie durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, stören oder in sonstiger Weise den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes zuwiderhandeln.

Die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers wird davon nicht berührt. Die zum Zeitpunkt eines Ausschlusses von der weiteren Teilnahme bereits entrichteten Kosten werden nicht erstattet. Des Weiteren gilt die Hausordnung und das damit verbundene Hausrecht des DRK.


Lehrmaterialien

Sofern im Rahmen der Ausbildungsveranstaltung persönliche Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der Ausbildungsveranstaltung im Eigentum des DRK.

Teilnehmern ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung - dazu zählen auch die sozialen Netzwerke, oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des DRK Kreisverbandes Hamburg Altona und Mitte e.V. bzw. des jeweils angegebenen Herausgebers gestattet. Eine Änderung, auch von Teilen, des Inhaltes ist nicht zulässig.

Haftung des DRK
Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des DRK beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers.

Die Haftung aus Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Ersatzbescheinigungen
Bei Verlust der Originalbescheinigung kann dem Teilnehmer gegen eine Gebühr eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Ersatzbescheinigungen werden grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die besuchte Ausbildungsveranstaltung nicht länger als 2 Jahre zurück liegt und das genaue Kursdatum genannt wird.

Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden gespeichert, soweit dies zur Erfüllung des Ausbildungsvertrags notwendig ist. Nach Beendigung des Ausbildungsvertrags werden die personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt und nach Ablauf der Fristen gelöscht. Das DRK verpflichtet sich sorgsam mit den persönlichen Teilnehmerdaten umzugehen und z.B. nicht zu gewerblichen Zwecken weiter zu geben oder zu veräußern.

Hinweis auf EU-Streitschlichtung
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 524/2013: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden können.

Formerfordernis
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen oder Ergänzungen des Ausbildungsvertrags zwischen dem Teilnehmer und dem DRK sind nur wirksam, wenn sie schriftlich, per Fax oder durch E-Mail bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit dieses Formerfordernisses sind unwirksam.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages gewollt haben.

Der Gerichtsort ist Sitz des DRK Kreisverbandes Hamburg Altona und Mitte e.V., Hamburg.

 

DRK Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V.
Langbehnstraße 4 | 22761 Hamburg
Telefon 040 890 811-0 | Telefax 040 890 811-51
Email: email@drk-altona-mitte.de
Web: www.drk-altona-mitte.de
Web: www.erstehilfe-hamburg.de
Eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Hamburg / VR 4514

Vertretungsberechtigter Vorstand:
Dr. med. Christine Schüler, Wolfgang Konrad, Jochen H. Topp, Philipp Hantelmann