Training für Ersthelfer in Betrieben

 

Jeder Betrieb ist verpflichtet, ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben. Die Zahl der betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Solche Kriterien werden von den zuständigen Unfallversicherungsträgern genannt. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Betriebliche Ersthelfer können an unseren öffentlichen Erste-Hilfe-Grundkursen teilnehmen oder, falls die Teilnahme an einem Grundkurs noch nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt, an einer öffentlichen Erste-Hilfe-Fortbildung. Wir vereinbaren aber auch gerne einen individuellen Termin in Ihrem Betrieb. Beide Kurse dauern 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Vereinbaren Sie mit uns gerne einen individuellen Kurstermin unter erstehilfe[at]drk-altona-mitte[dot]de oder Tel. 040 890 811-70.

Hinweis für betriebliche Ersthelfer:
Bei betrieblichen Ersthelfern kann das DRK die Kosten direkt mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern bzw. Berufsgenossenschaften (BG) abrechnen, sofern ein ausgefülltes BG-Formular im Original zum Kurs mitgebracht wird. Das BG-Formular wird Ihnen mit der Teilnahmebestätigung per E-Mail zugeschickt. Bitte fragen Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse nach, ob vor dem Kurstermin eine Kostenübernahme beantragt werden muss. In diesem Fall übergeben Sie dem Kursleiter zusätzlich zum BG-Formular die entsprechende Kostenübernahmeerklärung.

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